Update der Versicherung notwendig ab 1. März

Egal ob ihr einen „Verbrenner“ oder „Elektro“ habt: Wichtig ist der  Kennzeichenwechsel am 1. März


Versicherungs-Update für das Kleinkraftrad

Aufpassen, es ist schon  wieder soweit. Wer mit Roller & Co unterwegs ist, kennt das jährliche Prozedere. Doch nicht immer ist es auch im Kalender eingetragen. Denn regelmäßig zum 1. März müssen die Halterinnen und Halter von Kleinkrafträdern darauf achten, ihr jetzt abgelaufenes Versicherungskennzeichen durch ein neues zu ersetzen.

Die meisten Kleinkrafträder machen im Gegensatz zu ihren großen Kollegen, den Motorrädern, seltener einen „Winterschlaf“. Daher kann es im Alltagsbetrieb auch schon mal schnell vergessen werden, sich um das neue Versicherungskennzeichen zu kümmern. Für die Fahrerinnen und Fahrer von Mopeds, Mofas, Mokicks, Rollern oder Elektro-Kleinkrafträdern und noch einigen anderen Fahrzeugen, die ohne amtliche Zulassung gefahren werden dürfen, ist der 1. März alljährlich ein wichtiger Stichtag. Er markiert den Beginn des neuen Versicherungsjahres bei der Haftpflichtversicherung.

Bis zu diesem Zeitpunkt gilt es, ein neues, diesmal schwarzes Versicherungskennzeichen zu besorgen und am Stichtag gegen das alte grüne Blechschild auszutauschen, oftmals umzuschrauben. Wer seit 2021 statt des Alublechs eine alternativ erhältliche Kennzeichenfolie verwendet hat, kann den Schraubendreher im Werkzeugkasten lassen und stattdessen einfach die neue Kennzeichenfolie auf die Trägerplatte kleben.

Das jährlich die Farbe wechselnde kleine Kennzeichen am Heck des Fahrzeugs dokumentiert, dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Sie kommt für Schäden auf, die man mit dem eigenen Fahrzeug bei anderen verursacht. Ob als Folie oder Blech, das Versicherungskennzeichen gibt es nicht beim Straßenverkehrsamt, sondern – wie der Name bereits vermuten lässt – über die jeweilige, frei wählbare Versicherung. Wer Schäden am eigenen Zweirad, zum Beispiel durch Hagel, Überschwemmung oder Diebstahl absichern möchte, kann zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen.

Kennzeichenwechsel ernst nehmen

Den Termin zum Kennzeichenwechsel bzw. zum Erneuern des Versicherungsschutzes sollten die Halterinnen und Halter von Kleinkrafträdern ernst nehmen. Ihn zu vergessen könnte unangenehme Folgen haben. Wer ab dem 1. März noch keinen neuen Versicherungsschein besitzt und mit dem alten, abgelaufenen Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. Ist der neue Versicherungsnachweis vorhanden, das Schild aber noch nicht getauscht, wird „nur“ ein Bußgeld wegen Fahrens ohne gültiges Kennzeichen fällig.

Wichtig: Aufpassen müssen auch all jene, die ihr Kleinkraftrad im öffentlichen Verkehrsraum abstellen. Ist ab März noch das alte Kennzeichen montiert, dann müssen sie damit rechnen, dass ihnen dies als unerlaubtes Abstellen ohne gültiges Versicherungskennzeichen angekreidet wird. Ein Bußgeldbescheid wäre die Folge.
Quelle: ifz.de

Wo gibt es die neuen Kennzeichen für Mofas und E-Scooter?

Die neuen, schwarzen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich. Wenn Sie nach dem 1. März in die Versicherung einsteigen, reduziert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate. 

Wie viel kostet das Versicherungskennzeichen?

Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 40 Euro für die KfzHaftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro.